Whistleblower-Meldesystem:
Sichern Sie Transparenz und Vertrauen
in Ihrem Betrieb

Unser Ziel

Wir unterstützen Unternehmen bei der Schaffung einer offenen und vertrauensvollen Arbeitsumgebung.

Hinweisgeberschutz-System

Ermöglichen Sie Mitarbeitern, sicher und anonym Missstände zu melden.

Ihre Vorteile

  • Compliance stärken: Fördern Sie Vertrauen und Integrität.
  • Effiziente Kommunikation: Erleichtern Sie den Austausch.
  • Rechtliche Risiken minimieren: Schützen Sie Ihr Unternehmen.
Erfahren Sie mehr über unsere benutzerfreundliche Software und die passenden Pakete für jedes Unternehmen.

Warum ein Hinweisgeberschutzsystem wichtig ist

Stärkung der Compliance-Kultur

Ein gut implementiertes Hinweisgeberschutzsystem fördert eine Compliance-Kultur, indem es Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien aufzudecken. Eine solche Kultur schafft Vertrauen und stärkt die Integrität Ihres Unternehmens, indem sie potenzielle Probleme frühzeitig erkennt und adäquate Maßnahmen ergreift.

Schutz von Hinweisgebern

Hinweisgeber (eng. Whistleblower) spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Missständen. Daher ist es wichtig, sie vor Vergeltungsmaßnahmen und Diskriminierung zu schützen. Durch ein anonymes Hinweisgeberschutzsystem erhalten sie die notwendige Sicherheit, um Verstöße zu melden und so zur Verbesserung der Compliance beizutragen.

Frühwarnsystem für Probleme

Das Hinweisgeberschutzsystem fungiert als Frühwarnsystem, indem es rechtzeitig auf potenzielle Risiken und Verstöße aufmerksam macht. Dies ermöglicht Ihrem Unternehmen, proaktiv zu handeln und mögliche Schäden abzuwenden, bevor sie zu gravierenden Konsequenzen führen.

Unternehmen die auf unsere Meldesoftware setzen

kjf augsburg setzt auf unsere Hinweisgeber Software
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V.
Ernst Landerer vertrauen Meldesystem Whistleblower
Ernst + Landerer GmbH & Co. KG
FELDMANN setzt auf unsere Hinweisgeber Software
Feldmann Speziallampen-Vertriebs GmbH
Hinweisgeberschutzsystem - Zum Schutz von Whistleblowern

Unsere Lösung – Funktionen und Vorteile

Online-Portal zur anonymen Hinweisabgabe

Unser benutzerfreundliches Online-Portal ermöglicht die anonymisierte digitale Hinweismeldung. Die leicht merkbare Webadresse und das individuell anpassbare Design sorgen für eine vertrauenswürdige Umgebung – 24/7 erreichbar. Damit können Sie Ihre interne Meldestelle zur Abgabe von Meldungen von Verstößen umsetzen.

Individuelle Anpassungen und Branding

Das Whistleblower-Modul kann umfangreich an Ihre Unternehmensanforderungen angepasst werden. Mit Ihrem Logo und Ihrer Farbpalette gewährleisten Sie eine einheitliche und vertraute Benutzererfahrung. Optional können Sie weitere Fragen mit oder ohne vordefinierten Antworten hinzufügen.

Sicherer Kommunikationskanal und Datenverarbeitung

Die Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle erfolgt über einen sicheren Kanal, der den Datenschutz und die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet. Alle Daten werden gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet. AES-256-CBC, SSL/TLS Verschlüsselung sowie Hosting in einem ISO 27001 Rechenzentrum in Deutschland inklusive.

Automatische Empfangsbestätigung und Dokumentation

Der Hinweisgeber erhält automatisch eine Empfangsbestätigung was die Vertrauenswürdigkeit des Portals fördert.
Zudem werden alle eingehenden Meldungen und zugehörige Kommunikation dokumentiert.

Weitere Funktionen unseres Hinweisgebersystems

  • Erfüllt die gesetzlichen Anforderungen einer internen Meldestelle für die Abgabe von Meldungen über Verstöße
  • Unbegrenzte Annahme von Hinweisen: Das Meldesystem ermöglicht die uneingeschränkte Annahme von Hinweisen, um auf alle potenziellen Missstände aufmerksam zu werden und entsprechend zu handeln.
  • Unbegrenzte Anlage von Themen und Schwerpunkten: Benutzer können beliebig viele Themen und Schwerpunkte erstellen, um die Meldungen effektiv zu kategorisieren und zu verwalten.
  • Zuweisung an unterschiedliche Bearbeiter anhand von Schwerpunkt möglich
  • Möglichkeit eigene Fragen zu erstellen: Das System erlaubt das Erstellen eigener Fragen, um spezifische Informationen von Hinweisgebern zu sammeln und die Untersuchung zu erleichtern.
  • Möglichkeit Anhänge zur Dokumentation/Beweissicherung hochzuladen: Hinweisgeber können relevante Dateien anhängen, um die Beweissicherung und Dokumentation zu verbessern.
  • Falls eine Meldung auf einem anderem Weg (telefonisch, E-Mail, persönlich) eingeht, kann diese im System einfach eingepflegt werden zur lückenlosen Dokumentation.
  • Einfache Konfiguration und Bedienbarkeit, ohne weiteren IT-Aufwand: Das System ist einfach zu konfigurieren und zu bedienen, ohne zusätzliche IT-Ressourcen zu benötigen.
  • Jeder Hinweis wird in einer Übersicht dargestellt. Zuständige Bearbeiter werden automatisch per E-Mail informiert.
  • Mehrsprachig: Das Meldesystem unterstützt mehrere Sprachen wie Deutsch, Englisch, Ungarisch, Polnisch, Tschechisch, Portugiesisch, Rumänisch und Russisch, um eine breite Benutzerbasis zu erreichen.
  • Überall verlässlich 24/7 verfügbar von jedem Endgerät aus: Das Meldesystem ist rund um die Uhr online über ein URL verfügbar und kann von jedem internetfähigen Gerät aus aufgerufen werden.
  • Individuelle Subdomain: Jedes Unternehmen erhält eine individuelle Subdomain, die die Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet.
  • Absicherung via DNSSEC
  • Betrieb eines Proxys für den anonymen Zugriff auf die Plattform.
  • Hosting des Proxys in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland.
  • Betrieb auf georedundanten DNS-Servern an den Standorten Berlin, Nürnberg und Düsseldorf.
  • In der Platform werden die Daten nach AES.256-CBC verschlüsselt.
  • SSL/TLS-Verschlüsselung nach dem Stand der Technik
  • 100% anonyme 2-Wege-Kommunikation: Das System ermöglicht eine vollständig anonyme bidirektionale Kommunikation zwischen Hinweisgebern und Bearbeitern. Die Kommunikationshistorie wird im System dokumentiert.
  • 2FA-Authentifizierung für Bearbeiter: Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) sorgt für zusätzliche Sicherheit bei der Anmeldung von Bearbeitern.
  • Auf Lieferkettengesetz (LkSG) erweiterbar.

Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
und der EU-Whistleblower-Richtlinie

EU-Whistleblower-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtline EU 2019/1937) und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) legen fest, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe, oder auch bestimmten Branchen angehören, dieses müssen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)  ist seit 2. Juli 2023 in Kraft. Darunter müssen auch interne Meldestellen (§§ 12 bis 18 HinSchG) im Unternehmen eingerichtet werden.
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten mussten die Vorgaben bis zum 02. August 2023 umsetzen.
Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.
Gleiches gilt auch für Unternehmen in bestimmten Branchen (z.B. Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen, Auflistung in §12 Absatz 3 HinSchG) unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Diese Unternehmen sind also bereits ab einem (1) Beschäftigten verpflichtet, einen internen Meledekanal einzurichten.

Nutzen Sie unser Whistleblower Meldesystem als internen Meldekanal

Unser Hinweisgeberschutzsystem unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen. Wir bieten Ihnen eine skalierbare Lösung, die auf Ihre Unternehmensgröße und Anforderungen zugeschnitten ist.

Preise und Pakete für das Whistleblower Meldesystem

Flexibilität und Skalierbarkeit

Unsere Pakete sind auf die Bedürfnisse von Unternehmen unterschiedlicher Größe zugeschnitten. Sie bieten ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis, das Ihnen die notwendige Flexibilität und Skalierbarkeit für Ihr individuelles Whistleblower / Hinweisgeberschutz Meldesystem bietet.

Software und Übernahme der Meldestelle

Die monatlichen Preise für unsere Pakete setzen sich aus den Kosten für die Software und  der Übernahme der Meldestelle zusammen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur für die Leistungen bezahlen, die Sie tatsächlich benötigen.

Sparen Sie 79€ Einrichtungsgebühr:
Aktion bis
31.12.2024

MitarbeiterPreis Software*
0 – 4949 €
50 – 24980 €
250 – 499135 €
500 – 999215 €
1.000 – 1.999285 €
2000 – 2999345 €
3000+auf Anfrage
*: Preis pro Monat zzgl. ges. MwSt. Umfasst webbasierte Anwendung zum Hinweisgeberschutzsystem, eindeutigen Subdomainnamen, Wartung und Update der Webseite. Zuzüglich einmaliger Einrichtungsgebühr in Höhe von 79€ zzgl. MwSt.

Der Ombudsmann-Service

Um eine unabhängige und neutrale Instanz in Ihrem Hinweisgeberschutzsystem zu gewährleisten, bieten wir Ihnen einen Ombudsmann-Service an – auch im Rahmen eines Trustcenter-Konzept. Der Ombudsmann agiert als externer Vermittler, der Beschwerden und Hinweise von Mitarbeitern entgegennimmt, prüft und bei Bedarf an die zuständigen Stellen im Unternehmen weiterleitet. Durch die Einbindung eines Ombudsmanns schaffen Sie eine zusätzliche Ebene des Vertrauens für Ihre Mitarbeiter, die sich darauf verlassen können, dass ihre Anliegen fair und objektiv behandelt werden. Dieser Service unterstützt die effektive Umsetzung des Hinweisgeberschutzsystems und fördert eine offene Unternehmenskultur, in der Missstände und Verstöße rechtzeitig aufgedeckt und angegangen werden können.

Vertrauen Sie auf unseren Ombudsmann-Service: Stärken Sie die Integrität Ihres Unternehmens und schützen Sie Ihre Mitarbeiter.

Sicherheit & Expertise

Ein Service von:

Als ein Service von Greschner IT & Datenschutz, einem Unternehmen mit knapp 20 Jahren Erfahrung in IT-Dienstleistungen und Datenschutz, profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer Expertise. Unser interdisziplinäres Team aus Technikern und Betriebswirten entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten sind. Wir legen großen Wert auf Respekt, Vertrauen und Sorgfalt und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer IT-Kompetenz durch ständige Qualifizierungen und Zertifizierungen. Mit unserem Whistleblower Meldesystem erhalten Sie eine zuverlässige und flexible Lösung, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern Sicherheit und Anonymität bietet. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und wählen Sie unsere Platform als ihr sicheres und effektives Hinweisgebersystem.

Marcus Greschner - Inhaber Greschner IT & Datenschutz

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeberschutz und Meldesystemen

In diesem FAQ-Bereich möchten wir Ihnen einige der häufigsten Fragen zum Hinweisgeberschutz, zur EU-Whistleblower-Richtlinie und zur Implementierung von Meldesystemen in Unternehmen beantworten. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Einblick in die Anforderungen, Vorteile und Best Practices rund um das Thema Whistleblowing zu bieten und Ihnen dabei zu helfen, ein sicheres und effektives Meldesystem für Ihr Unternehmen einzurichten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetzesentwurf in Deutschland, der darauf abzielt, Whistleblower, also Hinweisgeber, die auf Fehlverhalten und Missstände innerhalb von Organisationen hinweisen, besser zu schützen. Es basiert auf der EU-Whistleblower-Richtlinie, die einen gemeinsamen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebern in allen EU-Mitgliedsstaaten festlegt. Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen ein sicheres Hinweisgebersystem installieren und betreiben. Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch nicht abgeschlossen, aber eine zeitnahe Verabschiedung wird erwartet.

Beschäftigte sind neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch diejenigen, die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind, Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftige, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Auch geringfügig Beschäftige, Teilzeitkräfte (unabhängig von Ihrer Stundenzahl) und Auszubildende.

Ein Meldesystem ist eine Plattform, die es Mitarbeitern ermöglicht, anonym Hinweise auf Fehlverhalten oder Missstände innerhalb einer Organisation abzugeben. Im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Whistleblower-Richtlinie müssen Unternehmen ein solches System einrichten, um ihren Mitarbeitern eine sichere Möglichkeit zur Meldung von Verstößen gegen Richtlinien und Gesetze zu bieten. Das Meldesystem ermöglicht eine strukturierte Erfassung und Bearbeitung von Hinweisen, wodurch Unternehmen rechtzeitig auf Probleme reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Mögliche Meldewege sind: telefonisch, schriftlich, persönlich oder über ein Whistleblowing-Portal.

Ja, unser Portal ist ein digitales Meldesystem und dient der Erfassung, Verarbeitung und Dokumentation von Meldungen.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz legen fest, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe eine interne Meldestelle einrichten müssen.
Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigte müssen ein sicheres Hinweisgebersystem installieren und betreiben.
Im Dezember 2022 wurde der Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag verabschiedet.
Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 allerdings nicht zugestimmt.

Nunmehr hat die Bundesregierung einen neuen Anlauf eingeleitet, das Hinweisgeberschutzgesetz zeitnah zu verabschieden.
Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde am 17.03.23, bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die jetzige Fassung bedarf nach Auffassung der Regierung nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates, so dass mit einer zeitnahen Verabschiedung zu rechnen ist. Die zustimmungspflichtigen Teile (Änderung des Beamtenrechtes) sollen in einem „Ergänzungsgesetz“ verabschiedet werden.

Von besonderer Bedeutung für die Zeitplanung ist es, dass in dem jetzigen Entwurf die Frist für das Datum des „Inkrafttretens“ von drei Monate auf einen Monat nach der Verkündung verkürzt wurde.

Die EU-Hinweisgeberrichtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz sehen vor, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen, wie Kündigung, Diskriminierung oder Mobbing, geschützt werden. Zudem wird ein anonymer Meldekanal gewährleistet, der es Mitarbeitern ermöglicht, ohne Angst vor Repressalien auf Missstände und Verstöße hinzuweisen. Unternehmen sind verpflichtet, den Schutz der persönlichen Daten von Hinweisgebern zu gewährleisten, und im Einklang mit der DSGVO zu handeln.

Die Einführung eines Meldesystems im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Zum einen dient es als Frühwarnsystem, das es ermöglicht, rechtzeitig auf Probleme und potenzielle Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze zu reagieren. Durch die proaktive Aufdeckung von Fehlverhalten können Unternehmen rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden vermeiden.

Zum anderen fördert ein solches System eine Kultur der Transparenz und des Vertrauens innerhalb des Unternehmens. Mitarbeiter fühlen sich ermutigt, auf Missstände hinzuweisen, und können dies in einer sicheren und anonymen Umgebung tun. Dies trägt dazu bei, die Integrität des Unternehmens zu stärken und das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern zu gewinnen.

Schließlich hilft die Implementierung eines Meldesystems Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Whistleblower-Richtlinie zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern signalisiert auch ein starkes Bekenntnis zu ethischem Handeln und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Für eine Meldung muss es innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung geben. Unser System verschickt automatisch eine Eingangsbestätigung.

Die Meldestelle muss innerhalb von drei Monaten Folgemaßnahmen ergreifen und dem Hinweisgeber eine Rückmeldung geben. Über unser Portal kann mit dem Hinweisgeber sicher kommuniziert werden.

Das Verfahren muss unter dem Vertraulichkeitsgebot dokumentiert werden.  Jede Kommunikation wird im System automatisch gespreichert.

Laut Gesetzentwurf kann ein Whistleblower zum Beispiel folgende Tatbestände melden:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften nach deutschem Recht
  • Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, z.B. : Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
  • Für Personen im Beamtenstatus die in Ihren Äußerungen gegen die Pflicht der Verfassungstreue verstoßen.
  • Zudem sind alle Regelungen erfasst, welche die Umsetzung europäischer Rechtsnormen angehen.


Grundsätzlich sollten die Hinweise konkret, sorgfältig geprüft und belegbar sein. Bei Whistleblowern gilt nach § 36 HinSchG eine arbeitsrechtliche Beweislastumkehr – der Arbeitgeber muss im Zweifel nachweisen können, dass personelle Maßnahmen nicht auf das Whistleblowing zurückführbar sind.

Laut letzem Gesetzentwurf, müssen Unternehmen die keine interne Meldestelle einrichten oder betreiben, mit einer Geldbuße von bis zu 20.000€ rechnen.

Wer die Abgabe von Hinweisen und die daraus folgende Kommunikation behindert, die Vertraulichkeit nicht wahrt oder Repressalien gegenüber dem Hinweisgebenden ergreift, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Außerdem steht es dem Hinweisgebenden in diesem Fall frei, mit den Informationen straffrei an die Öffentlichkeit zu treten, ohne Repressionen befürchten zu müssen. Dies kann durch Information der Presse, aber auch über Social-Media-Kanäle und andere Wege öffentlicher Kommunikation erfolgen.

Eine interne interne Meldestelle kann mit einer beim Beschäftigungsgeber oder bei der Dienststelle beschäftigten Person, einer internen Organisationseinheit oder einem Dritten besetzt werden.

Es gibt dabei keine Vorgaben dazu, welche Personen oder Organisationseinheiten am besten geeignet sind, um diese Aufgabe aufzuführen. Dies hängt von der jeweiligen Organisationsstruktur, der Größe und der Art der ausgeübten Tätigkeiten ab.

Folgende Voraussetzungen müssen jedoch bei der internen Meldestelle vorliegen:

  • Unabhängigkeit
  • Ausschluss möglicher Interessenkonflikte mit anderen Aufgaben
  • Regelmäßige Schulungen der mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen


Es können auch externe Dritte mit der Einrichtung und dem Betreiben des internen Hinweisgebersystems beauftragt werden (Ombudsservice).

Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern oder mehr als 50 Beschäftigten sind von der EU-Richtlinie betroffen. Sie sollten sich darauf einstellen, einen vertraulichen Melde-Kanal für Whistleblower einzurichten müssen. Es ist geplant, die Festlegung von Obergrenzen für den kommunalen Bereich den jeweiligen Bundesländern zu überlassen.

Starten Sie jetzt mit Ihrem anonymen Hinweisgeberschutzsystem

Einfache Implementierung und Integration

Die Implementierung und Integration unseres Hinweisgeberschutzsystems ist unkompliziert und schnell. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Fristen einhalten und Ihr Unternehmen bestmöglich auf die neuen Anforderungen vorbereitet ist.

Unterstützung und Beratung

Unser Team steht Ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite und unterstützt Sie bei der Einrichtung und dem Betrieb Ihres Whistleblower-Meldesystem. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

Schließen Sie sich zahlreichen zufriedenen Kunden an, die bereits von unserem anonymen Hinweisgeberschutzsystem profitieren. Stärken Sie Ihre Compliance-Kultur, schützen Sie Whistleblower und bleiben Sie gesetzeskonform. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere maßgeschneiderten Pakete und Lösungen zu erfahren.

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